Bis zu einer Energie von maximal 7.5 Joule sind in Deutschland für Freiverkäufliche Waffen (das schließt Airsoft-Waffen ein) ohne Waffenbesitzkarte zu erwerben. Diese Waffen sind ab einem Alter von 18 Jahren erhältlich und müssen ein sog. "F im Fünfeck" aufweisen. Dieses Siegel weißt die Legalität direkt auf der Waffe aus. Airsoft-Waffen mit einer Energie von unter 0.5 Joule gelten als Spielzeug und dürfen kein "5 im Fünfeck" aufweisen, der Hintergrund dafür ist folgender:
Vollautomatische Airsoft-Waffen dürfen in Deutschland eine Mündungsenergie von maximal 0.49 Joule aufweisen. Weisen diese eine höhere Mündungsenergie auf, gelten sie nach Waffenrecht nicht mehr als Spielzeug sondern als illegale Schusswaffe, deren Besitz und Erwerb illegal ist. Schießt die Waffe nur halbautomatisch müssen diese ein "F im Fünfeck" aufweisen (oder gelten als . Gemäß dem deutschen Gesetzt als erwerbspflichtige Waffe, man benötigt somit eine Waffenbesitzkarte) sind Vollautomatische Schusswaffen (wo diese dann drunter fallen) illegal und somit ein Verstoß gegen das Waffenschutzgesetz.
Eine Airsoft-Waffe darf in Deutschland maximal 7.5 Joule haben um als "Freie Waffe" zu gelten. Waffen mit einer Energie von < 7.5 Joule sind in Deutschland ab 18 Jahren frei verkäuflich. Freiverkäufliche Waffen ab einer Energie von 0.5 Joule bis zu einer Energie von 7.5 Joule müssen ein sogenanntes "F im Fünfeck" aufweisen.
In Deutschland darf eine vollautomatisch schießende Airsoft maximal 0.5 Joule haben. Ab einer Energie von 0.51 Joule gilt eine vollautomatische Airsoftwaffe nicht mehr als Spielzeug, sondern als illegale Schusswaffe und fällt somit unter das Waffengesetz. Schusswaffen dürfen in Deutschland in keinem Fall vollautomatisch schießen.
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